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Freistellungsbescheid Körperschaftssteuer
Die Gemeinnützigkeit des Essener Skiklubs wurde zuletzt mit Bescheid des Finanzamtes vom 03.03.2022 bestätigt. Der Verein ist demnach von der Körperschaftsteuer befreit, da er ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Der Essener Skiklub ist daher berechtigt, für Spenden mit dem gemeinnützigen Zweck „Förderung des Sports“ Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.